Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92   

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BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92 (https://dejure.org/1992,5851)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1992 - 8 B 7.92 (https://dejure.org/1992,5851)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 8 B 7.92 (https://dejure.org/1992,5851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwälzbarkeit der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Unterschiedliche Behandlung von Geldspielautomaten in Spielhallen und in Gaststätten - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 159.88

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92
    Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92
    Die Voraussetzungen für eine kalkulatorische Abwälzbarkeit seien zumindestens so lange gegeben, wie der Spielereinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Spielgeräts decke und darüber hinaus in der Regel sogar noch einen Gewinn abwerfe (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]).
  • BVerwG, 04.09.1991 - 8 B 77.91

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92
    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -).
  • BVerwG, 08.03.1991 - 8 B 30.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 8 B 7.92
    Diese Begründung geht offensichtlich fehl, da es für den Begriff der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ausreicht, wenn die Vergnügungssteuer kalkulatorisch auf den Spieler abwälzbar ist (vgl. Beschluß vom 8. März 1991 - BVerwG 8 B 30.91 - und Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 159.88 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 24 S. 1 f.).
  • BVerwG, 09.09.1992 - 8 B 70.92

    Abgabe auf das Halten von Spielgeräten und Geschicklichkeitsgeräten in

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 f. [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]) und des beschließenden Senats zur Spielautomatensteuer (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 163.91 und BVerwG 8 B 167.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 2.92 und BVerwG 8 B 7.92 - und vom 3. August 1992 - BVerwG 8 B 15.92 - BVerwG 8 B 16.92 und BVerwG 8 B 17.92 -).
  • BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93

    Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung der Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 -).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 B 15.92

    Eindämmung der Spielhallen im Interesse des Jugendschutzes - Darlegung der

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 f. [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]) und des beschließenden Senats zur Spielautomatensteuer (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 163.91 und BVerwG 8 B 167.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 2.92 und BVerwG 8 B 7.92).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 B 16.92

    Eindämmung der Spielhallen im Interesse des Jugendschutzes - Darlegung der

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 f. [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]) und des beschließenden Senats zur Spielautomatensteuer (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 163.91 und BVerwG 8 B 167.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 2.92 und BVerwG 8 B 7.92 -).
  • BVerwG, 03.08.1992 - 8 B 17.92

    Abgabe auf das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen -

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 f. [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]) und des beschließenden Senats zur Spielautomatensteuer (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 163.91 und BVerwG 8 B 167.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 2.92 und BVerwG 8 B 7.92).
  • BVerwG, 21.07.1992 - 8 B 14.92

    Eindämmung der Spielhallen im Interesse des Jugendschutzes - Darlegung der

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 f. [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58]) und des beschließenden Senats zur Spielautomatensteuer (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 28. April 1992 - BVerwG 8 B 163.91 und BVerwG 8 B 167.91 - und vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 2.92 und BVerwG 8 B 7.92).
  • BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 141.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.10.1993 - 8 B 142.93

    Kalkulatorische Abwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spieler - Verstoß gegen

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91 -, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 8 B 139.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Für die ungleiche Behandlung durch die Vergnügungssteuersatzung des Beklagten besteht vielmehr ein sachlicher Grund, da die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (vgl. Beschlüsse vom 4. September 1991 - BVerwG 8 B 76.91 und BVerwG 8 B 77.91, vom 11. Mai 1992 - BVerwG 8 B 7.92 und BVerwG 8 B 12.92 - und vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - 8 B 7/92   

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https://dejure.org/1992,7522
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - 8 B 7/92 (https://dejure.org/1992,7522)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.1992 - 8 B 7/92 (https://dejure.org/1992,7522)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 8 B 7/92 (https://dejure.org/1992,7522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländer; Familienangehörige; Sozialhilfe; Auslandsvertretung; Hilfsbedürftigkeit; Zuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 393
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand -

    Lediglich dann, wenn die Notlage eines Hilfeempfängers, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, länger als zwei Monate dauert, ist nach § 5 Abs. 6 Satz 1 KG vom Eintritt der Hilfsbedürftigkeit an Hilfe nach dem SGB XII oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes zu leisten (vgl. hierzu LSG Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2005 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 8 B 7/92 - FEVS 42, 292).

    Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass längerdauernde Hilfefälle nicht nach den Vorschriften des KG abgewickelt werden, welches von seiner Konzeption her nur auf die Behebung akuter Notlagen - z.B. durch Heimschaffung (vgl. § 5 Abs. 4, Abs. 6 Satz 2 KG) - angelegt ist; vielmehr soll in diesen Fällen das Sozialhilferecht (jetzt des SGB XII) maßgeblich sein (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 a.a.O.; Schlette in Hauck/Noftz, a.a.O.).

    Bezüglich der Zeitspanne von zwei Monaten ging der Gesetzgeber davon aus, dass längerdauernde Bedürftigkeit den Charakter des Vorübergehenden verliere und diese deshalb besser durch die Heimatbehörden als durch den Konsularbeamten behandelt werde; ferner werde die Frist von zwei Monaten vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe zur Prüfung der Angelegenheit benötigt, um ggf. im Anschluss hieran verantwortliche Entscheidungen treffen zu können, während bis dahin indes der Konsularbeamte, schon um Meinungsverschiedenheiten mit dem überörtlichen Träger bei der Behandlungsweise auszuschließen, Herr des Verfahrens bleiben solle (vgl. nochmals OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 a.a.O. unter Darstellung der Entstehungsgeschichte).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 4619/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Berufungseinlegung -

    Etwaige Reisekosten für die Rückführung wären im Übrigen nicht vom Beklagten zu tragen, sondern ggf. von der zuständigen konsularischen Vertretung nach § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG) auf Kosten des Bundes zu übernehmen (siehe dazu nur Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2016 a.a.O. und 21. Dezember 2005 a.a.O. m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 8 B 7/92 - ; Coseriu a.a.O., § 24 Rdnr. 43; Bieback a.a.O., § 24 Rdnr. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 7 SO 661/16

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss - Ausnahme - Vorliegen

    Etwaige Reisekosten für die Rückführung wären im Übrigen nicht vom Beklagten zu tragen, sondern gegebenenfalls von der zuständigen konsularischen Vertretung nach § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse (Konsulargesetz - KonsG) auf Kosten des Bundes zu übernehmen (siehe dazu nur Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 a.a.O. m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 8 B 7/92 - ; Coseriu in jurisPK-SGB XII, a.a.O., § 24 Rdnr. 43; Bieback in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 24 Rdnr. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2005 - L 7 SO 4166/05

    Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - unabweisbare außergewöhnliche Notlage

    Die Reisekosten für die Rückführung sind im Übrigen nicht vom Antragsgegner als Träger der überörtlichen Sozialhilfe zu tragen, sondern gegebenenfalls von der zuständigen konsularischen Vertretung nach § 5 Abs. 4 des Konsulargesetzes auf Kosten des Bundes zu übernehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 8 B 7/92 - NVwZ 1993, 393, 395; Schlette in Hauck/Noftz, a.a.O., Rdnr. 33; Berlit in LPK-SGB XII, a.a.O., Rdnr. 10).
  • LSG Hessen, 03.03.2006 - L 7 SO 38/05

    Übernahme der Kosten für die Rückführung eines nichtdeutschen Familienangehörigen

    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob nicht - wie die Antragsgegnerin meint - eine generelle Unzuständigkeit des Sozialhilfeträgers und damit ein Verbot für die Antragsgegnerin besteht, Leistungen zur Rückführung von Personen aus dem Ausland zu erbringen (so für das BSHG das Oberverwaltungsgericht - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 8 B 7/92 - FEVS 42, 292 ff.).
  • SG Marburg, 28.02.2011 - S 9 SO 42/08

    Sozialhilfe - Kosten eines begleiteten Krankenrücktransportes - keine vorläufigen

    Grundsätzlich wäre vorrangig konsularische Hilfe nach § 5 Abs. 4 KonsG durch die Klägerin in Anspruch zu nehmen gewesen (LSG Darmstadt, 03.03.2006, Az.: L / SO 38/05 ER; OVG NRW, Urteil vom 28.01.1992, Az.: 8 B 7/92).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 27.03.1992 - 8 B 7.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,35297
OVG Berlin, 27.03.1992 - 8 B 7.92 (https://dejure.org/1992,35297)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.03.1992 - 8 B 7.92 (https://dejure.org/1992,35297)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. März 1992 - 8 B 7.92 (https://dejure.org/1992,35297)
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Verfahrensgang

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